Probleme des Vergesellschaftungsprozesses in der Übergangsperiode zwischen Kapitalismus und Sozialismus

Werner Roß

Probleme des Vergesellschaftungsprozesses in der Übergangsperiode zwischen Kapitalismus und Sozialismus

E. Rosznyai hat eine Fülle an Denkstoff für die Übergangsperiode zwischen Kapitalismus und Sozialismus angeboten[32]. Das erfordert ein weiteres Nachdenken und die Präzisierung konzeptioneller Ansätze. Auch Streit auslösende Überlegungen sind hier eingeschlossen. Vieles kann inhaltlich nachvollzogen werden. Das bedeutet nicht, anfechtbare Thesen zu verschweigen. Ich möchte zu dem Themenkomplex des Vergesellschaftungsprozesses in der Übergangsperiode einige Gedanken äußern.

Inhaltlich zu kurz gegriffen ist es, wenn der Vergesellschaftungsprozess lediglich auf den Staat bezogen und von dem materiellen Aspekt des Vergesellschaftungsprozesses abstrahiert wird. Es gilt – wie es mir scheint – zwischen der Vergesellschaftung der Arbeit, der Produktion, des Eigentums an Produktionsmitteln einerseits und des Staates als einer Frage der Ausprägung der sozialistischen Demokratie andererseits zu unterscheiden.

Was die Vergesellschaftung der Arbeit und Produktion angeht, so ist von der marxistischen Erkenntnis der Dialektik von Produktiovkräften und Produktionsverhältnissen als den Triebkräften der historischen Entwicklung der Menschheit auszugehen. Der Verlauf der Entfaltung des gesellschaftlichen Charakters der Arbeit beginnt zeitgeschichtlich bekanntlich mit dem Übergang von der individuellen handwerklichen Produktion der einfachen Warenproduzenten zur industriellen Großproduktion.  Der für die Naturalwirtschaft niedrige Stand der Entwicklung der Produktivkräfte (PK) – verbunden mit der Zersplitterung der Produktion – wurde durch die industrielle, maschinelle Produktion im Kapitalismus abgelöst und erfährt heute in der Automatisierung, der Industrierobotertechnik, der Mikroelektronik, der Digitalisierung aller Bereiche der Wirtschaft und Biogenetik ihre Ausprägung. Für die Entwicklung der PK ist ihre wechselseitige Bedingtheit mit der Vergesellschaftung der Arbeit und der Produktion von entscheidender Bedeutung.

Letztere ergibt sich aus der ständig zunehmenden Arbeitsteilung innerhalb der Gesellschaft, der Vergrößerung der Zahl der Industriezweige und Wirtschaftsbereiche und ihre Fusion zu einem gesematgesellschaftlichen Prozess. Die gegenseitigen Abhängigkeiten der produzenten, einschließlich des Dienstleistungssektors, ist total. Hier muss nicht n ur die Kommunikationstechnik Erwähnung finden. Erinnert werden muss, dass allein in der Automobilbranche 80 % des Fertigprodukts von Zulieferern der Elektrotechnik/Elektronik bedient werden.

Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die gemeinsame Arbeit, wobei eine Differenzierung zwischen den Industriezweigen angezeigt ist. Einerseits erfolgt die gemeinsame Arbeit durch eine immer größere Anzahl von Arbeitern in Großbetrieben, in denen sich die Produktion zunehmend konzentriert. Andererseits finden wir hochspezialisierte Mittel-, ja sogar Kleinbetriebe vor. Das ändert jedoch nichts an der Abhängigkeit der Produzenten durch die Arbeitsteilung. Wesentlich ist, dass die Konzentration, Spezialisierung, Kooperation und Kombination der Produktion ihre Entsprechung in der Organisation der gesellschaftlichen Produktion haben.

Die Entwicklung der PK bedingt, dass die kleinen Lokalmärkte zu großen nationalen Märkten bis zu den Weltmärkten verschmelzen. Die internationale Dimension gewinnt immer mehr an Gewicht. In diesen Prozess ist der Grundwiderspruch der kapitalistischen Produktionsweise zwischen dem gesellschaftlichen Charakter der Produktion und der privatkapitalistischen Form der Aneignung eingewoben. Dieser Grundwiderspruch verschärft sich zunehmend. Im imperialistischen Stadium wird die Vergesellschaftung der Arbeit und der Produktion durch die Monopolisierung bis zur äußersten Grenze getrieben, die im Kapitalismus möglich ist. Es ergibt sich eine Linienführung zwischen dem Mehrwertgesetz, der Akkumulation sowie der Konzentration und Zentralisation der Produktion.

Die von W. I. Lenin begründeten ökonomischen Merkmale des Imperialismus haben nach wie vor Gültigkeit, auch wenn die bürgerlichen Ideologen und Politiker die Widersprüche mit dem wertfreien Begriff der „Globalisierung“ retuschieren wollen. Diese Merkmale betreffen die herausbildung von Monopolen, die Verschmelzung von Industrie- und Bankkapital zum Finanzkapital, den Kapitalexport, die Zunahme internationaler Monopolverbände und den Kampf um die Neuaufteilung von Einflussspären zwischen den Monopolen sowie den imperialistischen Staaten. All das führt zu einem weiteren Wildwuchs des Marktes, der im Kapitalismus nichts anderes ist als die Kampfarena der sich unversöhnlich gegenüber stehenden Konkurrenten im nationalen und internationalen Maßstab.

Das Monopol als vergesellschaftetes Kapital ist objektiv die Vorstufe für die Befreiung der gesellschaftlichen Arbeit vom Kapitalismus. Der revolutionäre Akt der Überführung in gesellschaftliches Eigentum bietet die Möglichkeit, den Prozess der Vergesellschaftung im humanistischen Sinne umfassend fortzuführen.

Dabei kommt dem sozialistischen Staat in der Übergangsperiode ein entscheidender Stellenwert zu. Die Frage, die sich nun ergibt, ist: wie wird die im Kapitalismus vollzogene Vergesellschaftung der Arbeit und der Produktion als materielle Voraussetzung für den Übergang von der kapitalistischen zur sozialistischen Produktionsweise genutzt, was ist zu verwerten, was zu verwerfen, wie ist das in dem jeweiligen historischen Abschnitt gesellschaftliche Optimum herzustellen.

In diesen Zusammenhang gehört auch die Verteilung der gesellschaftlichen Arbeit und Produktion auf den Prüfstand. Unumstritten ist, dass bereits in der Übergangsperiode im Gegensatz zum Kapitalismus qualitativ anders produziert, verteilt und konsumiert werden muss. Das gebietet einfach die wirtschaftliche, soziale und ökologische Vernunft. Der Kapitalismus als Dingwelt und Ausdruck tiefer Irrationalität, in dem die Vernunft nur kalkulierender Geschäftssinn ist, muss den Zukunftspfaden menschlicher Vernunft weichen. Bezogen auf die Verteilung der gesellschaftlichen Arbeit und Produktion bedeutet das bspw.: Weitgehende Vermeidung der Angebotswirtschaft zu Gunsten eines bedarfsgerechten Wirtschaftens, Orientierung auf langlebige Erzeugnisse im Interesse eines verantwortungsvollen Umgangs mit den Ressourcen, ohne die Produktions- und Verfahrensinnovation zu gefährden. Hier eingebettet werden muss eine maßvolle Instandhaltung anstelle des oft unnötigen Austauschs ganzer Baugruppen oder sogar des gesamten Erzeugnisses aus Profitgründen. Radikales Aufräumen bei unnötigen Aktivitäten in unterschiedlichen Bereichen (Werbebranche, Versicherungen, Finanzwirtschaft, Zersplitterung des Gesundheitswesens [wozu benötigt man 250 Krankenkassen in der BRD?], Rüstungswirtschaft, die einer friedensorientierten Außenpolitik folgen muss). Fazit: Arbeit, Produktion und wirtschaftliche Aktivitäten sind dort einzusetzen, wo sie wohlverstandene gesellschaftliche bedürfnisse befriedigen. Auch auf diesem Gebiet findet der Kapitalismus seine Schranken.

Zweifellos wird die Rolle des Staates in der Übergangsperiode zunehmen. Das betrifft insbesondere seine wirtschaftsleitende Funktion. Undifferenziert eine Selbstverwaltung und ein kollektives Eigentum an den produktionsmitteln (ausgenommen die Landwirtschaft) zu fordern, würde Gefahren für die sozialistische Entwicklung bedeuten[33], zumal, – wie E. Rosznyai zutreffend betont – die Frage „Wer-Wen“ im Klassenkampf noch nicht endgültig entschieden ist. Wichtig gerade im Hinblick auf das Gemeineigentum an den grundlegenden Produktionsmitteln ist, dass es die Form des staatlich organisierten Eigentums anzunehmen hat. Ursächlich hierfür ist die Dialektik von politischer Machtausübung und dem Eigentum an Produktionsmitteln.

Aus diesem Grunde ist auch die Schaffung von Gruppeneigentum als dominantes Eigentum und als künftiges Gesellschaftsmodell abzulehnen. Dies ergibt sich schon aus einer nicht zu erreichenden planmäßigen Entwicklung und Optimierung des volkswirtschaftlichen Ganzen. Das Gruppeneigentum, so weit es sich um vorherrschendes gesellschaftliches Eigentum handelt, muss in enger Beziehung zur Gesellschaftskonzeption des Anarchismus (anarchia = grch.: ohne Staat, ohne Zentralgewalt und Autorität) gewertet werden. Das Ziel ist ein föderalistischer, sozialer und ökonomischer Aufbau der Gesellschaft, wobei die Sozialisierung nicht durch eine zentraliserte politische Macht, sondern durch Kooperation und Assoziation, durch Gegenseitigkeit der Arbeiter und Bauern erreicht werden soll. Betont wird die persönliche Verantwortung des Einzelnen, bedingt durch seine individuelle Interessenlage. Die theoretischen Begründer dieser Position waren der Engländer William Godwin, der Franzose Pierre Joseph Proudhon (der erstmals den Begriff „Anarchismus“ prägte) und der Deutsche Max Stirner.

Der Glaube an Gerechtigkeit und Gegenseitigkeit, von gleicher Verteilung der Produktionsmittel und daran, alle Arbeiter in Warenproduzenten und Kleineigentümer verwandeln sowie die Staatsgewalt verdrängen und somit den Kapitalismus reformieren zu können, erweist sich als Utopie. Karl Marx setzte sich mit den philosophischen und ökonomischen Auffassungen von Proudhon in seinem Werk „Elend der Philosophie“ (1847) auseinander und kritisierte ihren idealistischen und kleinbürgerlichen Charakter.

Wenn das gruppeneigentum als prägendes Gesellschaftsmodell verneint wird, so ist die Bildung von genossenschaften im regionalen Maßstab, vor allem für kleine und mittlere Betriebe, aus Effektivitätsgründen zweckmäßig. Gleiches trifft auf das kommunale Eigentum zu. Hier könnte das Gruppeneigentum für die bewusste Identifikation der Bürger mit dem vergesellschafteten Eigentum von bestimmter Bedeutung sein.[34] Das betrifft insbesondere Produktionsstätten und Anlagen, die der Versorgung der Bürger mit Wasser und Energie sowie der Entsorgung von Abwasser dienen.

Das Gemeineigentum (Volkseigentum) als staatliches Eigentum muss von der politisch-konzeptionellen Grundlegung und von dem anzustrebenden ökonomischen Optimum her die Vorherrschaft gegenüber anderen Eigentumsformen haben, wobei privates Eigentum an den Produktionsmitteln nicht ausgeschlossen werden soll. Bei der Strukturierung des staatlich organisierten Eigentums ist davon auszugehen, dass den Wirtschaftsunternehmen (Betrieben), die eine ökonomische Selbständigkeit haben, nicht originäre Eigentumsrechte übertragen werden, sondern abgeleitete in Form von Befugnissen. Der sozialistische Staat ist – wie bereits hingewiesen – das einzige Subjekt des Eigentumsrechts. Weitere Eigentumssubjekte für das Volkseigentum gibt es bei einer derartigen politischen Konstruktion nicht. Die subjektive Befugnisregelung der Betriebe erfolgt demgemäß auf der Grundlage der regelung des objektiven Eigentumsrechts.

Zurecht ist der Frage nach der Vergesellschaftung des Staates gerade unter den Gesichtspunkten des Eigentümerbewusstseins der Werktätigen am Volkseigentum und an der Selbstverwaltung gesellschaftlicher Obliegenheiten nachzugehen. Den Gedanken von E. Rosznyai bezüglich der Kontrolle des Staatsapparates und der zu vollziehenden Selbstverwaltung am Wohnort ist zuzustimmen. Es geht in der Tat darum, massenhaft kommunistisches Bewusstsein zu fördern, damit sich die Menschen „aus Privatpersonen zu Gesellschaftsindividuen entwickeln“ und die Unmoral des Privateigentums abstreifen (E. Rosznyai).

Der Prozess der Vergesellschaftung des Staates ist inhaltlich ein Aspekt der sozialistischen Demokratie, worauf neben E. Rosznyai bereits mehrere Autoren verwiesen haben (vgl. u.a. U.-J. Heuer, H. Klenner, I. Wagner). Wesentlich in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass die sozialistische Demokratie vom demokatischen Zentralismus nicht abgekoppelt werden darf. Für den sozialistischen Staat ist wesenseigen, dass er ein gesellschaftlich arbeitsteiliger, tief gegliederter Organismus ist und sich nicht auf eine kleine bürokratische Zentrale, eine verfremdete Machtelite beschränkt. Hier ordnet sich auch folgerichtig die Miteigentümerstellung der Werktätigen und ihrer Kollektive als assoziiierte gesellschaftliche Subjekte im sozialistischen Staat ein.

Auch für die ökonomische leitung ist das Prinzip des demokratischen Zentralismus als organische Verbindung von zentraler staatlicher Leitung und eigenverantwortlichem Handeln der Wirtschaftseinheiten (Betriebe) sowie Werktätigen charakteristisch. Ohne den demokratischen Zentralismus ist die Leitung des Vergesellschaftungsprozesses von Arbeit und Produktion im Hinblick auf die Entwicklung der PK nicht optimal zu gestalten. Der während und nach der Konterrevolution befehdete demokratische Zentralismus darf nicht als Vollzugsdemokratie einer Zentrale, sondern muss als Entscheidungsdemokratie unter aktiver Mitwirkung der Werktätigen qualifiziert werden. Erst dann kann er seine Optimierungsfunktion für die Gesellschaft erfüllen.

Es darf nicht übersehen werden, dass die sozialistische Demokratie solche wichtigen Fragen berührt wie das Beziehungsgefüge fon politischer Macht und Demokratie. Hier ist an die Ausführungen von F. Engels über die sog. „reine Demokratie“ als Verschleierung der Machtverhältnisse der Bourgeoisie anzuknüpfen[35]. Sein Fundamentalsatz lautet: „Jede Demokratie ist Klassenherrschaft“[36]. Die Forderung nach der „Demokratie an sich“ und somit als mögliche Basis für konterrevolutionäre Aktionen ist konsequent auszuschließen, denn die Machtfrage darf nie zur Disposition stehen.

Die sozialistische Demokratie muss ebenfalls für die marxistisch-leninistische Partei gelten und von ihr vorgelebt werden[37]. Überlegungen sind ferner unter den Gesichtspunkten der Grundrechte als verfassungsrechtlich zu sichernde subjektive Rechte anzustellen Gleiches gilt für die Strukturierung des sozialistischen Staates sowie das Verhältnis von Partei und Staat. So gesehen ist die Thematik der Übergangsperiode noch nicht erschöpft und weiter inhaltlich auszufüllen.

Werner Roß,
Zwickau

  • [32]Vergl.: E. Rosznyai: „Was ist der Sozialismus und warum trennt ihn eine Übergangszeit vom Kapitalismus?“, in offen-siv 5/2006, S. 8ff; sowie E. Rosnyai: „Brief an K. Gossweiler, Februar 2005“, a.a.O., S. 35ff.
  • [33]Hier ist die konzeptionelle Richtung von E. Rosznyai undeutlich.
  • [34]Kommunistisches Bewusstsein erfordert, über das kollektive Bewusstsein hinauszugehen. Das Eigentümerbewusstsein kann nicht allein aus dem Gruppeneigentum erklärt werden, sondern muss in dem gesamtgesellschaftlichen Eigentum wurzeln.
  • [35]MEW 36, S. 251ff
  • [36]MEW 36, S. 128
  • [37]Vgl. die Auffassungen des Autors zur „Demokratie im Sozialismus“, RotFuchs, August 2005, S.8, ferner zur Thematik: “Wie stehen wir zum Parlamentarismus?“, RotFuchs, Juli 2005, S.11 sowie „Drei Gewalten in einer Hand“, RotFuchs, Juni 2005, S. 11