Werner Wild:
Zur Klarstellung der LPG-Typen in der DDR
Hallo Anna und Frank! Bisher nur Leser von „Offensiv“ macht es sich aber nun zwingend notwendig, auch zum Schreiber in „Offensiv“ zu werden. Anlass ist der Beitrag von Andrea Schön und Gerald Hoffmann: „Zur Erscheinungsweise des Wertgesetzes im Sozialismus“ in der Ausgabe März-April 2005. Es geht mir um die Fußnote 21 auf Seite 84. Die Darstellung der LPG-Typen I – III kann ich so nicht stehen lassen – gelinde ausgedrückt: sie sind falsch und daher sehr missverständlich. Die Verfasser hätten sich kundiger machen sollen – Literatur dazu gibt es aus DDR-Zeiten sicherlich noch genug.
Also zur Klarstellung der LPG-Typen:
Die LPG waren genossenschaftlich-sozialistische Betriebe in verschiedenen Größenordnungen und Spezialisierungen. Zur gemeinsamen Produktion hatten sich die Bauern und andere Werktätige freiwillig zusammengeschlossen. In der DDR bildeten sich drei Typen heraus, die sich durch den Umfang der Vergesellschaftung der Produktion und durch die Form der Verteilung des genossenschaftlichen Einkommens unterscheiden. Stets wurde die höhere Form – Typ III – angestrebt.
LPD Typ I: In der Regel genossenschaftliche Bewirtschaftung des Ackerlandes (nicht der Zusammenlegung von Einzelwirtschaften), z.T. auch des Grünlandes und von Wald. Die Tierproduktion blieb individuell.
LPG Typ II: Genossenschaftliche Bewirtschaftung des Ackerlandes, z.T. auch von Grünland und Wald. Darüber hinaus werden Maschinen, Geräte und Zugtiere eingebracht. Die Tierproduktion blieb auch hier individuell. Zum Teil erfolgten in den Typen I und II auch schrittweise der Aufbau einer genossenschaftlichen Viehwirtschaft.
LPG Typ III: Die gesamte land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche, Maschinen, Geräte, Gebäude und sämtliches Nutzvieh wird in die LPG eingebracht, so weit sie für die genossenschaftliche Produktion erforderlich sind.
Von den Mitgliedern ist der im Statut der LPG festgelegte Inventarbeitrag (in Form von Maschinen, Geräten, Vieh, Geld) zu leisten. Die Mitglieder konnten eine persönliche (individuelle) Hauswirtschaft (0,5 ha Ackerland sowie Tiere laut Statut) betreiben. Die Vergütung der Mitglieder erfolgte nach der Arbeitsleistung (zu 60 % Typ I, 70 % Typ II, 80 % Typ III der zur Verteilung gelangenden, erwirtschafteten Einkünfte). Die restliche Vergütung wurde für die Bodenanteile ausgezahlt. Der Boden blieb Eigentum des Einbringers. Die LPG hatte das Nutzungsrecht.
Grundlage der gesamten Arbeit der LPG war das Statut und die Betriebsordnung. Die Leitung erfolgte nach dem Prinzip der innergenossenschaftlichen Demokratie. Die Mitgliederver-sammlung der LPG war das höchste Beschlussorgan. Die LPG waren keine Staatsbetriebe, auch nicht der Typ III.
Alle drei Typen waren vom Anfang ihres Bestehens an in die staatliche Planung einbezogen.
Durch das Entstehen der LPG war die Ausbeutung in der Landwirtschaft der DDR beseitigt. Zugleich wurden so Voraussetzungen geschaffen, um die Rückständigkeit des Dorfes gegenüber der Stadt in vieler Hinsicht schrittweise zu überwinden. Durch Spezialisierung der Produktion, Schaffung großer Produktionseinheiten in Ackerbau und Viehwirtschaft entstanden industrieähnliche Verhältnisse.
Die heute existierenden Großbetriebe in der Landwirtschaft in den verschiedenen Eigentumsformen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR sind hoch konkurrenzfähig, stabil mit hoher Produktion – Grundlage war die sozialistische LPG.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Wild, Magdeburg