Werner Roß:
Die Irrlogik der sozialen Marktwirtschaft
Der Begriff der „soziale Marktwirtschaft“ ist von seiner ideologischen Zielsetzung her eine Rechtfertigung des Kapitals, um die ökonomische Macht und das Ausbeutungsverhältnis aufrecht zu erhalten. Auch von den Systemparteien werden Illusionen über eine mögliche Versöhnung zwischen Kapital und Arbeit bedient und für die Lohn- und Sozialabhängigen hohle Verheißungen verkündet.
Von nicht unerheblicher Bedeutung ist, dass mit dem Gerede von der sozialen Marktwirtschaft zugleich die „freie“ Entfaltung des Individuums und die angebliche Neutralität des Staates begründet werden, wobei der Staat im Widerstreit der Interessen der Marktteilnehmer die notwendige Schiedsrichterfunktion ausübe. Nicht zu übersehen ist, dass der Begriff der „sozialen Marktwirtschaft“ gleichzeitig ein antikommunistisches Kampfinstrument darstellt, indem er die Planwirtschaft als Zwangswirtschaft denunziert, die zu einem seelenlosen Kollektivismus, zur Verelendung der Volksmassen und zur Entpersönlichkeit des Menschen führe.
Nach wie vor berufen sich die ideologischen und publizistischen Vertreter der so genannten „sozialen Marktwirtschaft“ auf Ludwig Erhard, der einen gewissen Kultstatus erreicht hat und den sowohl liberale als auch sozialdemokratische Parteien als ihren Säulenheiligen verehren. Die Ideen von Erhard haben ihre Anziehungskraft unter den Bedingungen des Neoliberalismus und der Globalisierung nicht verloren. Sie werden von ihren Anhängern sogar als das wieder zu gewinnende Paradies empfunden und empfohlen. Auch sollen mit dieser Segnung die Lohn- und Sozialabhängigen ruhig gestellt werden. Dabei entspringen diese Äußerungsformen des Kapitalismus seiner Entwicklungslogik, wobei es sich bei den ach so neuen Begriffen des Neoliberalismus und der Globalisierung um nicht anderes als den räuberischen Kapitalismus im imperialistischen Stadium handelt.
Ludwig Erhard hat unmittelbar nach der Zerschlagung des Faschismus das Konzept der „sozialen Marktwirtschaft“ entwickelt[4]. Allerdings wurden seine Auffassungen zunächst keineswegs widerspruchslos geteilt. Kritik wurde damals vor allem von den Sozialausschüssen vorgetragen. Für diese war das Ahlener Programm der CDU von 1947 Richtung gebend im Hinblick auf radikal-demokratische Reformen, die die Allmacht des Kapitals einschränken und so die Notlage der Nachkriegszeit besser bewältigen können. Nach und nach wurden die Bedenkenträger durch eine der Kernthesen Ludwig Erhards ruhig gestellt, die die wirtschaftliche Wende von der „Zwangswirtschaft“ zur Marktwirtschaft beschwor. Durch die angebliche „Marktwirtschaft neuer Prägung“ sollte eine Abgrenzung zum Faschismus und zum Sozialismus, dem so genannten „sowjetischen System“, vorgenommen werden[5]. Schon hier erfolgte eine Gleichstellung von Sozialismus und Faschismus.
Das Konstrukt der „sozialen Marktwirtschaft“ hat eine Reihe geistiger Väter, die Ludwig Erhard in seinem Gedankengang anregten. Zu nennen sind vor allem Franz Oppenheimer, ein Vertreter des „dritten Weges“ zwischen Kapitalismus und Sozialismus, die liberalen Ökonomen mit sozialem Anstrich wie Eucken, Röpke, Böhm, Müller-Armack, Vertreter der Freiburger Schule und der christlichen Soziallehre sowie des „freiheitlichen Sozialismus“. Alle wollten – wie Ludwig Erhard – „Wohlstand für alle“. Sie glaubten also, unter kapitalistischen Verhältnissen den Kreis quadrieren zu können.
Die geistige Vorgabe hierfür war die Verbindung von gesicherter „individueller“ Freiheit mit der Sozialstaatsidee, die zu sozialer Sicherheit und allgemeiner Gerechtigkeit zwangsläufig führen müsse. Unternehmerinitiative, freie Presse, offener Wettbewerb – verbunden mit staatlichen Korrektiven – würden die sozialen Belange schon sichern. Die Aufgabe des Staates sei es, die Wirtschaftspolitik an sozialen Zielen auszurichten[6]. Der Staat solle außerdem Vermögensbildung in breiten sozialen Schichten fördern. Als Instrumente hierfür seien das Steuersystem, der soziale Wohnungsbau, aber auch Mitarbeiterbeteiligungen an Unternehmen anzusehen.
Mit der Behauptung der Notwendigkeit einer wirtschaftspolitischen Wende von der Zwangswirtschaft zur Marktwirtschaft begründete L. Erhard seine Auffassung, um – wie er behauptet – die Entmündigung und Demütigung des einzelnen Staatsbürgers zu beenden. Das einzelne Individuum solle in der sozial verpflichteten Marktwirtschaft zur Geltung kommen, „die den Wert der Persönlichkeit wieder obenan stellt“[7]. Wir „brauchen“ – so L. Erhard – „den Leistungsanreiz vom Arbeiter bis zum Unternehmer“[8]. Nur eine reibungslos funktionierende Marktwirtschaft könne den maximalen Lebensstandard für das ganze Volk erreichen. Als „eine der wichtigen aller demokratischen Freiheiten“ seien „die freie Konsumwahl neben der freien Berufswahl“ zu werten[9]. Ferner: Nur die Marktwirtschaft schaffe den Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage. Durch den Wettbewerb der Preise werde ein optimales Verhältnis zwischen Löhnen und Preisen, zwischen nominalen Einkommen und Preisniveau geschaffen.
Ludwig Erhard verficht die Meinung, dass Marktwirtschaft und Demokratie eine logische Entsprechung darstellen, während die Planwirtschaft zur Zwangswirtschaft, zur Behördenwirtschaft bis hin zum Totalitarismus führe[10]. Als anzustrebende Rechtsnachfolgeschaft des Dritten Reiches hat Erhard die Vergangenheit schon deshalb nicht bewältigt, wenn er für das treue Zusammenstehen eines Volkes plädiert und ausführt: „Wir brauchen die verpflichtende Hingabe des einzelnen an das Staatsganze.“[11]
War Erhards Konzept der „sozialen Marktwirtschaft“ solide fundiert oder wurde es nur schlecht umgesetzt? Eine solche Frage drängt sich auf, zumal es sogar bei Linken (die meinen, solche zu sein) Irritationen und falsche Denkansätze gibt. So hat es H. Koziolek im „Neuen Deutschland“ anlässlich des 100. Geburtstages „des Vaters des Wirtschaftswunders“ an lobenden Worten für Erhards Ideen nicht fehlen lassen. Besonders positiv wird die Orientierung am Sozialstaatsprinzip und deren grundsätzliche Ausformung in den Art. 14, 20, 28 GG hervorgehoben. Dies sei – so wird betont – ein Unterschied „zur liberalen und neoliberalen Staatsidee“. Leider, beklagt Koziolek, wird durch die rigide Marktwirtschaft us-amerikanischer Prägung die soziale Marktwirtschaft ausgehöhlt[12].
Aber: Wer eine falsche Umsetzung des eigentlich anzustrebenden „Leitbildes“ einer sozialen Marktwirtschaft beklagt, begibt sich auf die schiefe Bahn des Idealismus, der negiert die Zwänge der kapitalistischen Produktionsweise in ihrem Beziehungsgefüge zu den sozialen Verwerfungen.
Die Dialektik des Kapitalverhältnisses
Nun gehört zum Allgemeingut marxistischer Theoriebildung, dass unter kapitalistischen Bedingungen das Eigentum an den Produktionsmitteln objektiv zur Klassenspaltung und schließlich zum Klassenkampf führt. Lohnarbeit und Kapital bilden dabei die tragenden Seiten im dialektischen Widerspruch des Kapitalverhältnisses und sind mit der Ausbeutung untrennbar verbunden. Der Reichtum/Armut-Antagonismus hat so seine Wurzel in den Eigentumsverhältnissen. Es ist deshalb keine Frage des subjektiven Ermessens einzelner kapitalistischer Unternehmer, ob sie expandieren wollen. Sie sind bei Strafe ihres Unterganges dazu gezwungen.
Aus dem privatkapitalistischen Eigentum an den Produktionsmitteln ergibt sich eine kausale Verflechtung zwischen dem Mehrwertgesetz – als dem ökonomischen Grundgesetz der kapitalistischen Produktionsweise – und dem Gesetz der kapitalistischen Akkumulation sowie dem Gesetz der Anarchie und Konkurrenz, die beide Schlüsselfunktionen für das Gesetz der Konkurrenz und Zentralisation des Kapitals ausüben und schließlich in der Tendenz zur Herausbildung von Monopolen führen.
Ausgehend vom Wesen der kapitalistischen Warenproduktion und ihren Gesetzmäßigkeiten ist es eine Illusion zu glauben, dass eine Vollbeschäftigung im Kapitalismus möglich ist. Dennoch werden glaubenseifernd derartige Projekte in Varianten von Sandkastenspielen vorgetragen. Es darf nur in jüngster Zeit an die Aussagen des Wirtschaftsministers Glos/CSU und des Arbeitsministers Scholz/SPD sowie des Leiters der Bundesanstalt für Arbeit, Weise, erinnert werden. In diesen Chor der Gläubigen stimmte auch der Vorsitzende des DGB, Sommer, ein, der die Möglichkeit einer Vollbeschäftigung von der Bedingung staatlicher Investitionen in Bildung und Forschung abhängig machte. Alle Vertreter der Glaubensrichtung „Vollbeschäftigung“ schöpfen ihre irrationale Zuversicht einerseits aus dem bisherigen wirtschaftlichen Aufschwung, der sich zumindestens linear fortsetzen könne und andererseits aus der Senkung der Arbeitslosenzahlen, wie sie sich angeblich sensationell vollziehe. Bei diesem Wunschdenken wird allerdings die Realität ausgeblendet. Erinnert werden muss an den Krisenzyklus und die statistische Trickserei, die die wirkliche Größenordung der Arbeitslosigkeit schönt: So werden Personen, die mit einem Ein-Euro-Job bedient werden, aus der Statistik herausgenommen und so behandelt, als ob sie ein normales Arbeitsverhältnis hätten. Gleiches gilt auch für Bürger, die aus Gründen des Einkommens ihrer sog. „Bedarfsgemeinschaft“ trotz Arbeitslosigkeit keine finanziellen Leistungen erhalten. Die stets steigende Zahl der Minijobs wird staatlicherseits als Erfolg hochgejubelt.
Dem Grunde nach schöpfen alle Vertreter der These von der Vollbeschäftigung ihren Zukunftsglauben aus der „sozialen Marktwirtschaft“ als Zauberformel zur Lösung sozialer Widersprüche.
Unter Beachtung der Zwänge der kapitalistischen Wirtschaftsweise steht also nicht die Frage, inwieweit Erhards konzipiertes Modell als „gut“ oder „schlecht“ zu bewerten sei, sondern es sind objektiv die Verhältnisse, die ein mit gesellschaftlichen Makeln behaftetes Handeln bewirken.
Kapital – Rüstung – Krieg
Gleiches gilt auch für den inneren Zusammenhang von kapitalistischer Warenwirtschaft, Rüstung und Krieg. Sie stellen ein besonderes Gefährdungspotential für die Menschheit dar. Rüstung und Krieg werden mit geradezu krimineller Energie vom Kapital vorangetrieben.
Dabei spielt der militärisch-industrielle Komplex eine besonders schändliche Rolle, denn mit Waffenexporten lässt sich Geld machen, an Kriegen kann man sehr profitabel verdienen und schließlich ist es der Rüstungssektor, in dem Kapital gewinnbringend anzulegen ist. Es nimmt deshalb nicht wunder, dass durch den engen Filz von Kapital und Staat die Rüstungsausgaben unermesslich steigen. Das führt unweigerlich zu sozialen Verwerfungen und zum Absenken der Ausgaben für das Gesundheitssystem, Bildung und Kultur.
Die Rüstungsindustrie mit ihren kooperativen Verflechtungen ist eine spezifische Form kapitalistischer Warenproduktion, gegen die es Front zu machen gilt.
Was bleibt nun von der Sozialstaatlichkeit übrig?
Die von L. Erhard beschworene und von der so genannten „Linken“ applaudierte Sozialstaatlichkeit weist, ausgehend von der Dialektik von Basis und Überbau, Riss auf.
Marx und Engels haben auf die enge Wechselwirkung von Staatstypen und –formen sowie von Rechtsverhältnissen mit den materiellen Lebensverhältnissen hingewiesen. Dabei betonen sie, dass Staat und recht zwar in den materiellen Verhältnissen wurzeln, jedoch keine passive Widerspiegelung derselben bedeuten[13]. So wies Marx im „Kapital“ nach, dass bspw. Der Staat bei der ursprünglichen Akkumulation und der Umwandlung der feudalen in die Kapitalistische Produktionsweise eine exponierte Rolle gespielt hat. Marx und Engels haben stets ökonomische Potenzen des Staates deutlich gemacht[14]. Im Kapital vertrat Marx die Auffassung, dass zur „Vermittlung der gemeinsamen Geschäfte, die aus der Natur aller Gemeinwesen hervorgehen“[15], der Staat unabdingbar sei. Der Staat als ideeller Gesamtkapitalist (F. Engels) sichert insbesondere die Verwertungsbedingungen des Kapitals, nimmt eine Krisenminimierung vor und bewirkt bestimmte strukturelle Veränderungen. Seine von L. Erhard gepriesene Sozialfunktion wird von den Interessen des Kapitals wesentlich mitbestimmt. Um die unheilige Allianz zwischen Wirtschaft und Staat als deren Geschäftsbesorgungskaufmann zu verschleiern, wird diese Verflochtenheit im Dunkeln gelassen. Das bezieht sich u.a. auf die Rolle der Lobbyisten, mit deren Hilfe das Kapital immer stärker auf die Legislative und die Exekutive Einfluss nimmt.
Erst kürzlich wurde offenbar[16], wie diese die Regierungsarbeit beeinflussen, die Feder bei Gesetzgebungsarbeiten führen sowie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mitwirken. Eine Methode sind von den Wirtschaftsunternehmen bezahlte Leihbeamte, die in den Ministerien als so genannte „Experten“ die Interessen des Kapitals vertreten. Was da noch von der Korrektivfähigkeit des Staates übrig bleibt, ist leicht nachvollziehbar. Im Gegenteil: das Kapital ruft dann nach dem Staat, um seine Verluste sozialisieren zu wollen (vgl. Ackermann und die Verluste der Banken mit der Immobilienkrise in den USA).
Ein Volk von Kleinaktionären
Stoff für die schönsten sozialen Blütenträume bietet der Vorschlag L. Erhards, Vermögensbildungen in breiten sozialen Schichten zu fördern. Hier könne der Sozialstaat eine aktive Rolle durch entsprechende Förderprogramme, aber auch die Unternehmen durch Mitarbeiterbeteiligungen übernehmen. Diese auf Sand gebaute Konzeption geistert nunmehr seit über 60 Jahren in der Bundesrepublik umher, ohne das greifbare Ergebnisse erzielt werden. Hemmende Faktoren sind vor allem Unsicherheiten in den Arbeitsverhältnissen, ständig drohende Arbeitslosigkeit, die Verlagerung von Unternehmen bzw. Betriebsteilen ins Ausland, die Übernahme von Wirtschaftsunternehmen durch große Kapitalgesellschaften. Die Systemparteien überbieten sich förmlich, die in der Sackgasse befindliche Theorie durch Modellvorschläge zu beleben.
In seinem Wirtschaftsteil hat der „Spiegel“ vom 31. 03. 08 das Paradebeispiel der Mitarbeiterbeteiligung unter dem Satz „Beck-Fonds-floppt“ mit einem Anflug von Spöttelei vorgestellt. Hier handelt es sich um eine Konstruktion sozialer Wohltat der rheinland-pfälzischen Landesregierung, die der SPD-Vorsitzende Kurt Beck als Vorbild seines Deutschlandsfonds hochgepriesen hat. Im Zentrum steht ein simpler „Investmentfonds plu“ der landeseigenen Industriebank, an dessen Beteiligung nach einem Jahr nur 20 Unternehmen und 224 „AN“ gewonnen wurden. Die Kapitaldecke beläuft sich auf ca. 2 Millionen (!) Euro. „AN“ können bis zu 4.000 Euro in den Fonds einzahlen. Damit erwerben diese an ihren Unternehmen stille Beteiligungen, die mit Landesmitteln aufgestockt werde. Im Gegenzug – so heißt es in diesem Bericht – „werden sie am Erfolg ihrer Betriebe beteiligt, zugleich sind sie vor dem Verlust ihres eingezahlten Kapitals geschützt.“
Abgesehen davon, dass es für die „AN“ immer ein Restrisiko gibt, stellt sich doch die Frage, ob nicht andere Möglichkeiten für Lohnabhängige zur Geldanlage diese stimulieren. Die ständigen Werbungen über günstige Zinsen und die Zockerei von Kleinaktionären an der Börse mit all den Fallstricken belegen es (vgl. den am 07. 03. 08 begonnenen Prozess in Frankfurt/Main der Kleinaktionäre gegen die Telecom über den Verfall der angeblichen Volksaktie).
Mit all solchen Finten soll den „AN“ das Gefühl eines Miteigentümers im puren Kapitalismus vermittelt und ihm ein Platz im „gemeinsamen Boot“ mit dem Kapital eingeräumt werden. Ein Blendwerk mehr im Rahmen der Vision von L. Erhard „Wohlstand für alle“.
Zusammenfassend kann festgestellt werde:
Bei der Theorie von der „sozialen Marktwirtschaft“ handelt es sich nicht nur um eine verstaubte, wertkonservative Auffassung, die sich in einer gedanklichen Sackgasse befindet. Hier geht es vielmehr um eine Rechtfertigung der bestehenden kapitalistischen Gesellschaftsordnung, indem vorgetäuscht wird, dass man ihr die inhumanen Züge nehmen könnte. Gleichzeitig soll das Ziel verfolgt werden, antikapitalistischen Systemvorstellungen entgegenzuwirken. Ein untaugliches Mittel, das mit den gesellschaftlichen Realitäten ständig kollidiert.
Werner Roß, Zwickau
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[4] Ludwig Erhard, Gedanken, Reden und Schriften – ausgewählt und herausgegeben von Karl Hohmann, 1988, by Econ-Verlag GmbH, Düsseldorf, Wien und Berlin
- [5] Marktwirtschaft im Streit der Meinungen, Rede Ludwig Erhards vor dem 2. Parteikogress der CDU der britischen Zone, Recklinghausen, 28. August 1948, a.a.O., S. 78
- [6] Agenda 2010 und Harzt IV lassen grüßen.
- [7] Ebenda, Es würde den Rahmen dieses beitrags sprengen, auf diese Frage unter den Aspekten der Entfremdung im Kapitalismus näher einzugehen. Gleiches gilt für die bürgerlichen so genannten „demokratischen Freiheitsrechte“.
- [8] a.a.O., S. 83
- [9] a.a.O., S. 84
- [10] a.a.O., S. 93. „Zur Demokratisierung der Wirtschaft“, vgl: Beitrag des Verfassers in Topos, Heft 26, Oktober 2006, S. 85ff.
- [11] a.a.O., S. 94
- [12] H. Koziolok, Erhards Ideen und heutige Realität, Neues Deutschland vom 3. 2. 1997
- [13] Vorwort „Zur Kritik der politischen Ökonomie“, MEW Band 13, S. 8
- [14] Vgl. Karl Marx, Das Kapital, Erster Band, MEW Band 23, S. 779
- [15] Vgl. Karl Marx, Das Kapital, Dritter Band, MEW Band 25, S. 397
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[16] Vgl. die Sendung „Monitor“ des Fernsehsenders ARD und den hier erwähnten Prüfbericht des Bundesrechnungshofes