Fast zeitgleich mit dem Diebstahl der Thälmannbüste der Gedenkstätte in Ziegenhals bekamen vier Mitglieder der FDJ-Berlin, die im August 2005 die Thälmann-Gedenkstätte aus Protest gegen den geplanten Abriß besetzt hatten, von der bundesdeutschen Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl zugesandt.
Im Anklagetext wird unmißverständlich von der “ehemaligen” Gedenkstätte gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat eine Geldstrafe wegen “widerrechtlichen Betretens von Privateigentum” über 200 Euro zuzüglich Verfahrenskosten festgesetzt.
In Sachen Thälmannbüste will die Polizei “in alle Richtungen” ermitteln. An die Türen derer jedoch, die aus jedem Angriff auf die Gedenkstätte in Ziegenhals ihren Nutzen ziehen, z.B. Nazis oder der neue Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich die Gedenkstätte befindet, wird sie wohl nicht klopfen.
Gegen vier junge Leute aber, die friedlich auf dem Dach der Gedenkstätte gegen den Bruch geltenden Rechts protestierten, will man nun strafrechtlich vorgehen.
Die Vier bleiben bei dem, was sie in ihrer Erklärung zu Besetzung vom 21. August 2005 geschrieben haben: „Wer Hand anlegt an Thälmann und die Geschichte der Arbeiterbewegung, deren Höhepunkt die Errichtung der Deutschen Demokratischen Republik darstellt, legt sich mit uns an. Es wird weiterhin von unserer Seite keinen Funken Toleranz für die bundesdeutschen Revanchisten und Geschichtsverdreher geben.“
800 Euro sind viel Geld, jedoch was ist eine Geldstrafe schon gegen U-Haft oder Prügel von Faschisten.
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