Prof. Dr. Erich Buchholz:
Beweisaufnahme und Beweisführung
Zu den Unterschieden des Beweisrechts in der DDR und in der BRD
1) Dass zahlreiche gestandene Juristen, die unter einer Rechtsordnung, nämlich der der DDR, ihre juristische Ausbildung genossen und ihre juristische Tätigkeit ausgeübt hatten, vor Gerichten einer anderen Rechtsordnung, der der Bundesrepublik Deutschland, zu stehen hatten, ist – abgesehen von den politischen Motiven, Gründen und Hintergründen solcher Strafverfolgung und abgesehen von den bedrückenden, diskriminierenden subjektiven Erlebnissen solcher Verfolgung – in der Justizgeschichte, und zwar nicht nur der deutschen, einmalig.