Menschenrechte

Thomas Waldeck
Menschenrechte

Wie oft taucht der Begriff “Menschenrechte” auf! Er wird angewandt auf ferne Länder, wodurch die Sache dem Hörer oder Leser fern liegt. Und so geschmeidig, wie er den Sprechern von der Zunge rollt, perlt er am Bewusstsein ab.

“Menschenrechte” – das klingt populär. Doch bleibt stets eine gewisse Skepsis, sogar Miss-trauen: Fast ist spürbar, wie dieser Begriff im Sinne der herrschenden Imperialisten wirkt. Verstärkt wird der Verdacht dadurch, dass er diffus bleibt. Nur wenige wissen: Was ist ein Menschenrecht und wodurch ist es ein Recht? Man glaubt, die UNO-Menschenrechts-Kon-ventionen seien gemeint, weiß aber zu wenig über deren Verbindlichkeit. So verbleibt die unklare politische Bedeutung im Alltagsgeschehen, die stets nach außen gerichtet ist. Wer weiß, dass die als “Mutterland der Demokratie” titulierten USA fast keine der geltenden Menschen-rechtskonventionen ratifiziert haben?

Diese nicht ratifizierten Rechte sind unter anderem: Das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, die Freiheit und Sicherheit der Person, die Rechte Inhaftierter, das Recht auf Freizügigkeit und Auswanderung, die Rechte von Ausländern, die Gleichheit vor dem Gesetz, das Verbot der Rückwirkung von Strafgesetzen, die Rechtsfähigkeit der Person, der Schutz des Privatlebens, die Gedanken, Gewissens- und Religionsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Verbot der Kriegs- und Rassenhetze, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, der Schutz der Familie und des Kindes, das aktive und passive Wahlrecht, das allgemeine Diskriminierungsverbot, der Minderheitenschutz.

Wir wollen uns nur mit einer Auswahl der gültigen UNO-Rechte befassen, die direkt individuell wirken.

“Menschenrechte” und Menschen-Rechte

1948 entstand eine allgemeine “Menschenrechtserklärung”. Durch die erfolgreiche Politik der Sowjetunion und deren Sieg über den Hitlerfaschismus standen dabei Völkerrechtsnormen im Mittelpunkt. Erst 1966 wurde eine verbindlichere Form verabschiedet. Diese lange Zeitspanne resultierte aus der Blockadehaltung insbesondere der USA, die eine unverbindliche Erklärung bevorzugten. Als die Kodifizierung nicht aufzuhalten war, gingen die USA dazu über, lediglich “Bürgerrechte” und “politische” Rechte erfassen zu wollen, wirtschaftliche, soziale und kulturelle jedoch nicht. Zum Kompromiss führte die unter taktischem Verständnis äußerst elastische Politik der sozialistischen Staaten. Dieser bestand nunmehr in zwei Konventionen statt einer. Beide traten 1976 in Kraft. Über 80 Staaten traten dann beiden Dokumenten bei, darunter alle sozialistischen Staaten. Die USA traten keiner der beiden Konventionen bei.

Die Trennung beider Teile führte nicht zur inhaltlichen Auflösung. Die UNO beschloss: “Alle Menschenrechte und Grundfreiheiten sind unteilbar und stehen in Beziehung zueinander; der Verwirklichung, der Förderung und dem Schutz sowohl der Bürgerrechte und politischen Rech-te als auch der ökonomischen, sozialen und kulturellen Rechte sollte die gleiche Aufmerksamkeit und dringliche Beachtung geschenkt werden.” Und: “Die volle Verwirklichung der Bürgerrechte und politischen Rechte ist ohne die Ausübung ökonomischer, sozialer und kultureller Rechte unmöglich; die Erreichung dauerhaften Fortschritts (…) der Menschenrechte hängt von einer vernünftigen und wirksamen nationalen und internationalen Entwicklungskonzeption ab.”

Die Konventionen verpflichten die Teilnehmerstaaten, die genannten Rechte in ihre Rechts-ordnungen aufzunehmen. Sie sind noch kein innerstaatlich wirkendes Recht.

Innerhalb der UNO arbeiten Gremien und Organisationen an der konkreten Durchsetzung der Rechte. Deren effektive Wirkung beruht auf der strikten Wahrung der staatlichen Souveränität, der sogenannten Vereinbarungsbasis. Nur durch diese Methode kam es überhaupt zur Rechts-form. Weil die imperialistischen Staaten die Menschenrechte als Instrument ihrer aggressiven Ausdehnung benutzen, spielen sie diese gegen das Völkerrecht aus. Damit wird der geltende Grundsatz gebrochen, die Rechte gemeinsam mit den Einzelstaaten zu verwirklichen. Tendenz ist, die Berichtsverfahren der UNO in Untersuchungs- und Anklageverfahren zu verkehren, die Kontrollorgane zu verselbständigen und das Prinzip der zwischenstaatlichen Vereinbarung zu zerstören. Damit soll die zentrale Säule internationalen Zusammenwirkens, die Souverä-nitätsrechte, gänzlich ausgehebelt werden. Die “Menschenrechte” verbleiben als Argument des Stärkeren, der sich dabei selbst nicht um diese Rechte zu kümmern braucht.

Die Resolution 33/73 der UN-Vollversammlung proklamiert “ein Recht auf Leben in Frieden”. Sie wurde ohne Gegenstimme, unter Enthaltung der USA und Israels angenommen.

Warum streiten die Imperialisten für “Menschenrechte” in China?

Wesentliche Bestandteile des Katalogs gehen auf die erste französische revolutionäre Ver-fassung und auf die jakobinische Verfassung (Grundrechte-Katalog, 1793) zurück. Es finden sich da: “Gleichheit, Freiheit, Sicherheit und Eigentum, Gewerbefreiheit, Recht auf Gesetz-lichkeit.” Die mit den adligen Standesrechtlern um die Macht ringende junge Bourgeoisie musste um der Unterstützung anderer Klassen willen, ihre eigenen Klassenrechte als gesell-schaftliche Rechte proklamieren. Marx stellte fest, dass die “Menschenrechte” in Wirklichkeit Klassenrechte sind, weil die herrschende Klasse ihre eigenen Rechte nur im Namen der allgemeinen Rechte durchsetzen kann (siehe dazu: Marx, Engels 1,388/ 1,352).

Dass es ihre Klassenrechte sind, zeigt sich in der gleichberechtigten Stellung von Freiheit, Gleichheit und Eigentum, was praktisch ausgeschlossen ist. Der Freiheitsanspruch des Vermö-genden zieht  die Ungleichheit der Rechte des Nichtvermögenden nach sich.

Zunächst entsprachen die Grundrechte den Anforderungen der kapitalistischen Produktion: Die Leibeigenschaft zeigte sich als Hemmnis bei der Ausnutzung der Produktivkraft Mensch. Zugleich artikulierten sich darin ursprünglich die Forderungen des fortschrittlichen Bürgertums gegen die Bevormundung des Adels. Drittens dienen die als “universell” proklamierten Rechte des Menschen der Ruhigstellung des Volkes durch Illusionen über seine tatsächliche Stellung zur Macht. Die bürgerlichen “Menschenrechte” sind ein Mittel, das die ökonomische Macht der Kapitalisten einrahmt und gegen die Revolution sichern soll.

Das Menschenrechtsgebilde diente auch zur Überrumpelung des Real-Sozialismus. Infolge politisch-ideologischer Desorientierung gingen sozialistische Politiker den imperialistischen Rattenfängern auf den Leim. In einem Presse-Interview mit dem DDR-Verhandlungsleiter, Prof. Dr. Siegfried Bock, klingt an, dass die „Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ 1975 von Helsinki später als Steilvorlage gegen den Sozialismus verkam. Die DDR befand sich plötzlich in der misslichen Lage, die Rechte, die der – nicht bedrohte – Kapitalismus proklamierte, den antisozialistischen Gegnern bieten zu sollen. Bock erklärt den Doppel-Inhalt der Vertragskonstruktion, bestehend aus Fragen der Sicherheit in Europa und Menschen-rechtsfragen. Es triumphierte die irrige Annahme, vom Imperialismus Sicherheit einhandeln zu können, indem man dessen Bedrohung etwas nachgab. Der Prozess „Wandel durch Annäherung“, von DDR-Außenminister Otto Winzer noch als „Konterrevolution auf Filzlatschen“ erkannt, führte zur Einschläferung der Wachsamkeit während höchster Schutzbedürftigkeit des Sozialismus. Der reale Sozialismus in Europa wurde schließlich unter aktiver Mithilfe sogenannter Bürgerrechtler abgewürgt und die ehemals sozialistischen Staaten als Markt erschlossen.

Unternehmen im imperialen Maßstab verlangen die Ausdehnung über den Staat hinaus. Insofern müssen die “Menschenrechte” kosmopolitischen Charakter haben. Auch Chinas Menschen bilden für die Imperialisten einen Markt – und nicht irgendeinen – der zu erobern ist. Das Druckmittel ist die Forderung der Imperialisten, die “Menschenrechte” durchzusetzen – ohne dabei ins Detail zu gehen, denn dann würden eigene Defizite deutlich.

“Menschenrechte” im Kapitalismus der BRD

Die kapitalistische Geschichte zeigt eine Unmenge an Beispielen, wo Rechte außer Kraft gesetzt wurden, ganz simpel: Juristisch und polizeilich. Die Weimarer Verfassung gestattete dem Reichspräsidenten, die Bürgerrechte zu entkräften und sogar das gesamte Rechtsgefüge mitsamt dieser Verfassung per Verordnung aufzulösen. Hitlers Rüstungs- und Kriegspolitik bot den Industriellen mehr Profit. Faktisch sieht es jetzt nicht anders aus: Seit Jahrzehnten sind bereits verfassungswidrige – und grundrechtewidrige – Notstandsgesetze in der BRD in Kraft. Dazu zählt das verfassungs- und menschenrechtswidrige KPD-Verbot (im Unterschied zur rassistischen NPD) ebenso wie Berufsverbote beim öffentlichen Dienst.

In der EU sind Menschenrechte in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 53 der Charta der Grundrechte aufgeführt. Die notwendigen Direktiven sind aber bisher nicht umgesetzt. Der Pakt über soziale Menschenrechte wird durch Staatenberichte überwacht. Die BRD hat aber den am 30. Juni 2006 fälligen Bericht nicht erstellt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde auf der Basis von Vorschlägen der Vereinten Nationen errichtet. Allerdings wurde der erste Direktor Percy MacLean zum Rücktritt gezwungen, da er auch Menschenrechte in Deutschland einbeziehen wollte.

Der Katalog entpuppt sich als Fassade. Das menschliche Leben von Nichtkapitalisten wird durch die kapitalistischen Lebensverhältnisse kaum geschützt. Das zeigen die Mord- und Totschlags-zahlen sowie verhältnismäßig geringe Ausklärungsraten deutlich, während für Contergan-Ver-krüppelung, Vergiftung und Tod durch unzureichend geprüfte Medikamente gerade die herr-schende Klasse in Form der Pharma-Konzerne verantwortlich ist. Einige Contergan-Opfer be-finden sich übrigens derzeit im  Hungerstreik. Auch wie der Schutz jener Menschenleben, die von NATO-Bomben in jugoslawischen Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern eingeäschert wurden, aussah, ist nur zu gut bekannt. Immerhin ist Jugoslawien ein Markt, der zu erschließen war.

Dass die Bundesregierung deutsche Bürger foltern ließ, wurde im Zusammenhang mit dem SPD-Kanzlerkandidaten Steinmeier bekannt. Dem Journalisten Michael Backmund wurde nach Angaben der Deutschen Journalistenunion (dju) bei den Protesten gegen die “Sicherheitskonferenz” am 7. 2. 2004 von Polizisten Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Die dju erklärte zu dem Fall: „Die Übergriffe auf Kollegen und die Behinderungen von Journalisten durch die Polizei häufen sich.“ Es handele sich um einen massiven Angriff auf die Presse-freiheit. (Süddeutsche Zeitung, 10. 2. 2004, S. 45)

Eine Meldung vom 23. September 2008 berichtet von Polizisten in Ludwigsfelde (Branden-burg), die in mehreren Fällen Menschen in Polizeigewahrsam misshandelt haben sollen. Dies heißt: “gefährliche Körperverletzung”. Es wird von “moderner Folter in der BRD” berichtet. (Zitat Niels Seibert in “Die Entwicklung und Einführung der Isolationshaft in der BRD”, www.unrast-verlag.de): “Grundlage der Forschungen waren Menschenversuche in den USA, die sich bereits in der 40ern intensiv mit der Frage des brain-washing (Gehirnwäsche) beschäftigten. Gross unternahm in den Jahren 1971 bis 1974 Laborversuche mit Menschen, die er in einer ›camera silence‹ (stille Kammer, ein nach außen schallisolierter, nach innen schallschluckender Raum) beobachtete. Aus der Kritik alter Foltermethoden, beispielsweise denen des NS-Faschismus, entwickelten Gross und seine Kollegen die neuen: exakter, effektiver, leiser, unsichtbarer. …Isolationshaft wird seit 1970…  angeordnet….Die erlassenen … Maßnahmen waren vielfältig: …luftdichte Zellentüren, weiße Wände und Einrichtungen, Verbot, etwas an die Wand zu hängen, … nahezu ununterbrochene optische und akustische Überwachung,… Zellenkontrollen und Leibesvisitation bei völliger Entkleidung, stündliches nächtliches Wecken, Tragen von Anstaltskleidung, Verbot und Verhinderung von verbaler und optischer Kontaktaufnahme nach innen und außen… Die Zelle war mit weißer Neon-Beleuchtung … 24 Stunden dauerbeleuchtet, und in den Wintermonaten war die Zelle dauerhaft unterkühlt. Die Gefangenen lebten in einer künstlichen, gleichbleibenden Umgebung und wurden aller Reize beraubt.” “Isolationshaft durch Sensorische Deprivation wurde in der BRD wissenschaftlich erforscht und entwickelt. Sie widerspricht Prinzipien der UN-Menschenrechtskommission und erfüllt nach international anerkannten Definitionen den Tatbestand der Folter.”

Mit den Rechten Inhaftierter hat das nichts zu tun. Zitat aus dem oben genannten Bericht: “… Die Paragraphen 129 und 129a StGB gehören zum politischen Strafrecht… Es ist zugleich ein Kollektivstrafrecht. Ein ›Mitglied‹ kann für sämtliche Straftaten seiner ›Vereinigung‹ belangt werden, auch wenn ihm keine Tat konkret nachgewiesen wird. Beide Paragraphen dienen der Ausschaltung innenpolitischer Gegner mit justizförmigen Mitteln. Der §129a war Teil des …›Anti-Terror-Gesetzes‹… Im April 2001 gab die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der PDS hin bekannt, dass sich von den in den letzten fünf Jahren eingeleiteten 431 Ermittlungs-verfahren nach §129a insgesamt 428 (99,3%) gegen Verdächtige aus dem linken Spektrum richteten.” Nach diesem Bericht kamen während der Kontaktsperre in den Gefängnissen von Stuttgart-Stammheim und München-Stadelheim vier Gefangene ums Leben. Zitat: “Irmgard Möller überlebte, durch Messerstiche schwer verletzt. Sie wandte sich entschieden gegen die offiziell verbreitete Version, die Gefangenen hätten sich selbst getötet (vgl. Empell, S. 19).”

Das Recht auf freie Meinungsäußerung umfasst die Kapitalisten im Besitz der Medienfabriken. Ausnahmen sind bisweilen zulässig, solange sie deren Herrschaft nicht gefährden. Aber welcher Angestellte möchte diesesRechtprobieren, indem er seinem Chef die Meinung sagt? Andere Beispiele sehen nach vorliegenden Informationen so aus: “Zum Papstbesuch in München, September 2006, veranstaltete der Bund für Geistesfreiheit  München (bfg) mit den Künstlern Wolfram P. Kastner und Georg Ledig eine Kunstaktion in der Münchner Fußgängerzone. Die Akteure wollten auf das Reichskonkordat von 1933 aufmerksam machen. Es ist nach wie vor geltendes Recht. Die Kunstaktion wurde durch die Münchner Polizei verhindert.” In der BRD werden Herausgeber und Träger von eindeutigen Anti-Nazi-Symbolen wie dem durchgestrichenen Hakenkreuz verfolgt, wogegen an SS-Zeichen oder Hakenkreuze angelehnte Zeichen genehmigt werden.

Die Rechte von Ausländern gelten bekanntlich kaum etwas. Wer als Ausländer “abgeschoben” wird – ein Synonym für den aufgehobenen Schutz des menschlichen Lebens – muss damit rechnen, im Ankunftsland zu sterben oder noch in Deutschland in einer Polizeizelle zu ver-brennen, wie in Dessau vor nicht langer Zeit geschehen.

Das Rückwirkungsverbot von Strafgesetzen blieb in einer Vielzahl von Anti-DDR-Prozessen unbeachtet, bis hin zur Verfolgung des einfachen Grenzsoldaten. Peinlich beachtet und überstrapaziert wurde es allerdings bei hochrangigen Faschisten, die in der BRD höchste Ämter errangen.

Wie stehts um die Rechte des Kindes? In einer Buchvorstellung vom 20. September 2008 (Huberta von Voss: “Arme Kinder, reiches Land”, Rowohlt, ISBN 978-3-498-07064-9) heißt es: “Kinderarmut bedeutet auch in Deutschland einen Mangel an den notwendigsten Dingen. Es geht da nicht darum, dass die Kinder keine Markenklamotten haben… es fehle oft am Notwendigsten: Essen, warme Kinderkleidung, Schulsachen… Es gibt wahnsinnig viele Kinder, die leiden im Verborgenen, hat Voss festgestellt. So traf sie ein Kind, das noch nie seinen Geburtstag feierte: Es musste mit ansehen, wie das einzige Geschenk auf dem Flohmarkt verscherbelt wurde. Voss fordert, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.”

“Denke böse, tue Böses und übernimm die Kontrolle über alles und jeden” – so wird auf einem Video-Spiel für Jugendliche ab 16 Jahren geworben.

Über allem steht: Die Menschenrechte sollen unverbindlich gelten – als “Programmsätze”, die in der Praxis nicht zu ereichen sind. Das erklären die Kommentatoren übereinstimmend. Sonst müsste ein anerkanntes internationales Grundrecht, das Recht auf Arbeit, abgeschafft werden. Auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das die Menschenrechte teilweise konvertiert, ist nicht direkt einklagbar. Die Justiz behandelt sogenannte Beschwerden unverbindlich. Während dessen ringen demokratische Kräfte stets um die Sicherung der Bürgerrechte. Zahlreiche Initiativen und Organisationen sind dabei zu stärken, während die zentralen Orientierungen entgegengesetzt wirken.

Menschenrechte hinter der Mauer aus Ignoranz

“Kultur und Kunst bereichern das Leben der Jugend, sind unentbehrlicher Bestandteil ihres Wirkens und tragen zur allseitigen Persönlichkeitsentwicklung bei.” – So heißt es im Jugendgesetz der DDR. Der Sozialismus in Europa verschaffte jedem seiner Bürger einen materiellen Wohlstand wie er bis dahin unbekannt war, darüber hinaus kostenlose Bildung und Gesundheitsfürsorge. Deswegen ist der Sozialismus heute das Feindbild Nummer eins. Gra-vierend für die Kapitalisten ist der praktisch erwiesene mögliche Ausweg aus ihrer Dauer-katastrophe. Aber auch, dass die Grundrechte im realen Sozialismus tatsächlich galten, stimu-liert stets neue Kampagnen. Es ist nicht nur den sozialistischen Staaten zu danken, dass es überhaupt zur Konvention von 1966 kam (siehe oben). Die Menschenrechtswirklichkeit war his-torisch neu – im genauen Gegenteil zu allen gebetsmühlenartigen Verleumdungen der kapita-listischen Medien.

Das Verbot der Folter galt in der DDR absolut. Keiner, nicht ein einziger Fall wurde durch die bundesdeutsche Justiz aufgedeckt, obwohl die Imperialisten eifrigst danach suchen ließen. Etliche Anklagen, die auf fragwürdigen “Zeugenaussagen” beruhten, mussten fallen gelassen werden.

Zum Recht auf Leben fällt den bürgerlichen Schaumschlägern nichts, aber auch gar nichts ein, was sie den sozialistischen Staaten vorwerfen könnten – bis auf die “Mauertoten”. Munter werden dabei die Zahlen nach oben gefälscht. Keine Rede davon, dass mancher politische Demonstrant in der BRD erschossen wurde. Zunächst bestand auch “die Mauer” (gemeint ist dabei die befestigte Staatsgrenze der DDR) über ein Jahrzehnt überhaupt nicht. Sie wurde nötig, 12 Jahre nach Gründung der DDR, als massenhaft Agenten und Störer die DDR wirtschaftlich bis an den Ruin unterwühlt hatten, Milliarden aus dieser herausschleppten und Menschen mit faulen Versprechungen in die BRD schleusten, unter haarsträubenden, menschenrechtswidrigen Bedingungen übrigens. Der Sozialismus in der DDR hatte keinen Marshall-Plan von US-Imperialisten auf der Bank und war auf jeden ausgebildeten Ingenieur, Facharbeiter, Mediziner angewiesen. Zugleich erlebte man täglich Terror und Brandstiftung des Systemfeindes. ” Den Sozialismus ausbluten – so hieß die Maßgabe der West-Dienste. Die Mauer” bewährte sich schließlich als Schutz vor kapitalistischen Menschenrechtsverletzern. Von den später an der DDR-Grenze getöteten Personen gehen folgerichtig viele auf das Konto des Westens. Etliche Todesschüsse fielen von westdeutschem Boden aus. Bekannt wurde auch der Fall Weinhold, ein brutaler Krimineller, der an der Grenze zwei Menschenleben auslöschte und in der BRD als “Freiheitsheld” gefeiert wurde. Der aggressive USA-geführte Imperialismus hat seit 1945 Millionen von Todesopfern weltweit zu verzeichnen; durch Raubzüge und Staatsstreiche ohne Zahl. Die DDR-Staatsgrenze war immerhin eine stabilisierende Nahtstelle zweier gegeneinander stehender Systeme. Wer sie – egal aus welcher Richtung – verletzte, konnte es niemals aus Versehen tun.

Der Freiheitsbegriff greift in der DDR praktisch, da Freiheit von jeder Versorgungsangst bestand. Wer kann heute behaupten, er habe eine Freiheit, die seinem Chef im Wege steht? Wer kann heute behaupten, die Freiheit seines Handelns zu genießen wie die Milliardäre namens Albrecht? Wer hat die Freiheit, heute nach eigenem freien Willen seinen Wohnsitz zu suchen, unabhängig von Arbeit und Firma – eine Freiheit, die der DDR-Bürger hatte? Die Freiheit des Einzelnen hatte sich den Bedingungen des internationalen Klassenkampfes anzupassen. Sie garantierte dieselben Rechte – ohne Ausnahme.

Das Recht der freien Meinungsäußerung war im realen Sozialismus keine Phrase: “Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern.” (Verfassung der DDR, Artikel 27) Ihrer Natur nach war die Meinungsäußerung schon darum freier, weil grundsätzlich äußerbare Meinungen – trotz vieler oft kleinbürgerlicher, administrativer Eingriffe – die objektive Interessenlage der Bevölkerungsmehrheit widerspiegelte. Hinzu kam: Was als Recht auf freie Meinungsäußerung reklamiert wurde, repräsentierte oft die klassenfeindliche Absicht, im Sinne der Minderheit handfest zu stören – eine historisch neue Herausforderung, an der die unerfahrene Arbeiter- und Bauern- Macht noch versagte, indem konstruktive Kritik beargwöhnt wurde. Aber nur darum, weil sie grundsätzlich etwas ändern konnte. Wessen Kritik kann heute etwas ändern? Die Macht hat jetzt nicht das Volk.

Artikel 24: “1. Jeder Bürger hat das Recht auf Arbeit.” – Das war vollständige Praxis.

Kriegs- und Rassenhetze gab es unter dem Schutz der sozialistischen Sicherheitsorgane über-haupt nicht. Sogar einem spiegelverkehrten Hakenkreuz auf der Schultoilette – wenn es denn einmal vorkam – wurde nachgegangen. Ergebnis: Aussprachen der Schulleitung mit Kind und Eltern. Jeder DDR-Bürger erinnert sich intensiv an die Erziehung zum Frieden und zur Völker-freundschaft in der Schule, durch fast alle Fächer bis in den Musikunterricht. So wird verständlich, dass heutige Umfragen eine größere Abscheu im Osten gegen (grundgesetz-widrige) Kriegshandlungen im Ausland konstatieren als in Westdeutschland.

Schutz und Sicherheit des Privatlebens reichten in der Praxis so weit, dass ein DDR-Bürger grundsätzlich auch abends um 20.00 Uhr seine Wohnungstür öffnen konnte, ohne sich ver-gewissern zu müssen, wer dort vor der Tür steht. Man frage den DDR-Bürger danach. Und sodann frage man, ob er Erscheinungen wie Mobbing aus der DDR kenne. Ausgrenzung und Entwürdigung von Kollegen am Arbeitsplatz sind allein kapitalistischen Produktions-verhältnissen zuzuschreiben.

Wir erfahren täglich, dass in der BRD “Demokratie” bestehe. In der DDR hätte es keine “freien”, “geheimen”, “gleichen” etc. Wahlen gegeben. Heute gilt indes: Wahlkampf kostet Geld für Auftritte in den Medien und auf Bühnen, für Prospekte, Anzeigen. Während in der DDR jeder Angehörige des Volkes wählbar war, entscheiden heute die Geldgeber, wer wählbar ist. Ein simples System: Die Diktatur des Kapitals nimmt nur Rücksicht auf Verwertung (wenngleich wir momentan, der politischen Form wegen, von einer parlamentarischen Demo-kratie sprechen).

In der Verfassung der DDR, die übrigens wahrhaftig durch Volksabstimmung angenommen wurde (im Unterschied zur BRD), heißt es:  “1. Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, der am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist wahlberechtigt. 2. Jeder Bürger kann in die Volkskammer und in die örtlichen Volksvertretungen gewählt werden.” So einfach war das tatsächlich. Kein Spender im Hintergrund, keine Sammlung, um wenigstens in die Stadtverordnetenversammlung gewählt werden zu können, waren nötig. Wahlmethodologie und -bedingungen der DDR befanden sich in herzerfrischender Weise im Einklang mit den Konventionen. Warum die solcherart wirklich frei und gleich gewählten Abgeordneten später oft in Passivität verfielen, entspringt besonderen, soziologisch zu klärenden Ursachen in Folge des modernen Revisionismus. (Der Revisionismus ist eine spezifische Erscheinung der bürgerlichen Ideologie in der revolutionären Arbeiterbewegung , die der theoretischen Rechtfertigung des Opportunismus dient. Der moderne R. sucht die politische Aufgabe nicht in der revolutionären Aufhebung des Kapitalismus, sondern in der Annäherung des Sozialismus an den Kapitalismus.)

Nehmen wir Artikel 105 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Ganz im Unterschied zum hundertfach modifizierten, konkret nicht einklagbaren Grundgesetz der BRD, heißt es dort: “Die Verfassung ist unmittelbar geltendes Recht.” Punktum. Das war er, der Artikel 105. Ein Ziel, das lohnt – Eine wirksame Verfassung zum Schutze der Menschen.

Thomas Waldeck, Cottbus