Redaktionsnotiz
Es soll in Zukunft erlaubt sein, dass Passagiermaschinen von der deutschen Luftwaffe abgeschossen werden, wenn ein „terroristischer Anschlag“ droht. Und wenn das in Deutschland offiziell verboten ist – wie das Verfassungsgericht ja eindeutig bestimmt hat, gilt eben der „übergesetzliche Notstand“, und schon ist es trotzdem erlaubt. Es sind dafür schon „befehlstreue“ Piloten zusammengefasst worden, und zwar in so genannten „Alarmrotten“ (Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 22./23. 9. 2007). Die Tageszeitung „junge Welt“ nennt diese „Alarmrotten“ beim richtigen Namen: Freikorps.
Computer sollen heimlich und online durchsucht werden dürfen, wenn „Terrorismusverdacht“ besteht.